Blog · Kosten & Erstattung
Was kostet eine Krampfaderbehandlung?
Transparente Antwort statt Kleingedrucktes – wie die Abrechnung nach GOÄ funktioniert und was Sie realistisch erwarten dürfen.
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„Was kostet das?" ist eine der ersten Fragen vor einer Krampfaderbehandlung – und eine der wichtigsten. Privatpraxen werden in Deutschland oft pauschal als „unbezahlbar" wahrgenommen. Das ist meist falsch, aber verständlich, solange niemand offen darüber spricht. Hier finden Sie die ehrliche Einordnung.
Wie die Abrechnung funktioniert: GOÄ
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine amtliche, vom Gesetzgeber festgelegte Honorarordnung. Jede ärztliche Leistung – vom Beratungsgespräch über die Ultraschalluntersuchung bis zum operativen Eingriff – hat dort eine genaue Ziffer und einen Basisbetrag. Der Arzt darf diesen Basisbetrag mit einem Steigerungsfaktor multiplizieren, je nach Schwierigkeit und Aufwand der Behandlung. Standard ist der 2,3-fache Satz; bei aufwendigeren Leistungen kann er bis zum 3,5-fachen Satz erhöht werden, begründet wird das schriftlich.
Das hat zwei Vorteile für Sie als Patientin oder Patient:
- Vorhersehbar: Die Ziffern sind öffentlich, der Steigerungsfaktor wird begründet. Sie können das Honorar nachvollziehen.
- Erstattungsfähig: Private Krankenversicherungen und Beihilfe erstatten ausschließlich Leistungen nach GOÄ – wer nicht nach GOÄ abrechnet, sorgt für Erstattungs-Probleme.
Was kostet das Erstgespräch?
Ein Erstgespräch mit ausführlicher Anamnese, körperlicher Untersuchung und farbcodierter Duplex-Sonographie der Beinvenen liegt typischerweise im niedrigen dreistelligen Bereich. Genaue Beträge hängen vom Aufwand und der Anzahl der untersuchten Gefäßabschnitte ab. Eine konkrete Hausnummer nennen wir Ihnen telefonisch gerne.
Was kosten die einzelnen Verfahren?
Hier wird es individuell. Die Kosten richten sich nach:
- Verfahren: Radiofrequenzablation (RFA), endovenöser Laser (EVLT), Mini-Phlebektomie oder Verödung – jedes Verfahren hat eigene GOÄ-Ziffern und ein anderes Materialprofil.
- Anzahl der Venen: Eine erkrankte Stammvene oder zusätzlich Seitenäste auf beiden Beinen – das macht einen großen Unterschied.
- Begleitleistungen: Tumeszenzanästhesie, Kontrolluntersuchungen mit Ultraschall, Verbandsmaterial, ggf. Kompressionsversorgung.
- Anzahl der Sitzungen: Eine Verödungstherapie braucht häufig 2–4 Termine, eine Radiofrequenz meist nur eine Sitzung pro Bein.
Realistische Größenordnungen für eine einseitige Stammvenenbehandlung mit RFA oder Laser liegen typischerweise im niedrigen vierstelligen Bereich. Eine Verödungstherapie für Besenreiser pro Sitzung deutlich darunter. Wir besprechen das mit Ihnen vor jeder Maßnahme – schriftlich und nachvollziehbar.
Was übernimmt die Krankenversicherung?
Private Krankenversicherung
Bei medizinischer Indikation – das heißt, wenn Beschwerden oder Befunde nachweisbar sind – übernehmen PKV-Tarife die Kosten in der Regel weitgehend bis vollständig. Reicht Ihre Kasse einzelne Positionen nicht aus, holen wir auf Wunsch eine zweite Beurteilung ein oder begründen die Notwendigkeit ergänzend.
Beihilfe
Für Beamtinnen, Beamte und ihre Familienangehörigen gelten die Beihilfevorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Auch hier ist die GOÄ-Abrechnung Voraussetzung. Die Anteile von Beihilfe und PKV werden separat berechnet.
Gesetzlich versichert
Als Privatpraxis sind wir kein Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können sich aber selbstverständlich bei uns behandeln lassen – auf Selbstzahlerbasis nach GOÄ. In bestimmten Konstellationen (Kostenerstattungsverfahren nach § 13 SGB V, dringliche Notwendigkeit, Kassenwechsel) gibt es Möglichkeiten, einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen. Wir helfen Ihnen, das einzuordnen – garantieren können wir die Erstattung nicht, das entscheidet immer Ihre Kasse.
Kosmetik vs. medizinische Notwendigkeit
Wichtig zu wissen: Wenn ausschließlich kosmetische Gründe vorliegen (z. B. einzelne Besenreiser ohne Beschwerden), zahlt die Krankenversicherung in der Regel nicht. Die Behandlung erfolgt dann komplett auf Eigenkosten. Bei medizinischer Indikation (Schwellungen, Schmerzen, fortgeschrittene Veneninsuffizienz, Hautveränderungen, Ulcus) sieht das anders aus – darauf gehen wir mit Ihnen in der Diagnostik konkret ein.
So vermeiden Sie Kosten-Überraschungen
- Diagnostik zuerst: Eine seriöse Krampfaderbehandlung beginnt nie ohne genaue Bestandsaufnahme per Ultraschall.
- Kostenvoranschlag verlangen – wir liefern den schriftlich.
- Voranschlag der Kasse einreichen: Lassen Sie sich von der Kasse vor der Behandlung schriftlich bestätigen, welche Positionen übernommen werden.
- Nicht in Pauschalen denken: „Krampfadern weg machen für X Euro" ist meistens unseriös oder mit kleingedruckten Ausschlüssen verbunden.
Häufige Fragen
- Bekomme ich vorab einen Kostenvoranschlag?
- Ja, immer. Vor jeder operativen Behandlung erhalten Sie einen detaillierten schriftlichen Kostenvoranschlag. Den können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattungsprüfung einreichen.
- Was übernimmt die private Krankenversicherung?
- Bei medizinischer Indikation übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten in der Regel vollständig oder anteilig – je nach Tarif. Reine kosmetische Behandlungen (z. B. Besenreiser ohne Beschwerden) sind meist keine Versicherungsleistung.
- Kann ich als gesetzlich Versicherter trotzdem behandelt werden?
- Selbstverständlich. Sie tragen die Kosten dann als Selbstzahler. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach GOÄ. Bei medizinisch klar begründbaren Behandlungen ist im Einzelfall eine Kostenerstattung über die Kasse möglich – wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung.
- Warum gibt es keine festen Preise?
- Weil jede Behandlung anders ist. Anzahl der erkrankten Venen, Verfahren (RFA, Laser, Phlebektomie, Verödung), Begleitleistungen wie Ultraschall, Anzahl der Sitzungen – das alles beeinflusst die Kosten. Erst nach der Diagnose können wir Ihnen einen konkreten Voranschlag machen.
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